24.04.24
Haus- und Facharztverträge der AOK Baden-Württemberg steigern
auch 2023 Teilnehmerzahlen und Arzthonorare auf hohem Niveau
Die AOK Baden-Württemberg verzeichnet Ende 2023 einen Anstieg der HZV-Versicherten auf 1,83 Millionen (plus 2,9 Prozent) und 872.000 Teilnehmer im gemeinsamen FacharztProgramm mit der Bosch BKK (plus 4,4 Prozent). Das Gesamthonorar liegt mit 758 Millionen Euro um 4,6 Prozent über dem Vorjahr. Davon entfallen 565 Millionen Euro (plus 3,4 Prozent) auf den HZV-Vertrag und 193 Millionen Euro (plus 8,4 Prozent) auf die neun Facharztverträge. Insgesamt nehmen 8.779 Ärztinnen und Ärzte inklusive Angestellter an der Versorgung teil (plus 2,3 Prozent). Hiervon sind 5.523 Haus- und Kinderärzte und 3.256 Fachärzte und Psychotherapeuten. Die Vertragspartner AOK, Bosch BKK, Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg zeigen sich zufrieden mit der Entwicklung. In Zeiten gesundheitspolitischer Herausforderungen setzen sie auf die nachweislich bessere und wirtschaftlichere Versorgung und planen die kontinuierliche Weiterentwicklung der Verträge.
Ein Schwerpunkt in der Patientenversorgung liegt auf Maßnahmen zur Bewältigung der vielfältigen Auswirkungen des Klimawandels, die insbesondere für ältere und chronisch kranke Menschen ein besonderes Gesundheitsrisiko darstellen. Diese Gruppen machen über 60 Prozent der HZV-Teilnehmer aus. Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, erläutert: „Wir sind nach wie vor zufrieden mit der Entwicklung der Selektivverträge. Trotz der zunehmenden Instabilität der Kassenfinanzen setzen wir weiterhin auf Investitionen in eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung. Mehr als 80 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte, die die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen, sind eingeschrieben und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung. Sie ermöglichen unseren Versicherten in der HZV eine umfassende Versorgung und Beratung, die die Gesundheits- und Klimakompetenz gerade von Risikogruppen stärkt.“
Ein aktuelles Entwicklungsthema ist das Versorgungskonzept HÄPPI (Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell). Im Juli startet dazu bundesweit erstmalig in Baden-Württemberg ein halbjähriges Pilotprojekt, an dem HZV-Praxen teilnehmen können, um die Umsetzung von HÄPPI zu erproben. Dr. Susanne Bublitz und Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Vorsitzende des Hausärztinnen und Hausärzteverbands Baden-Württemberg, betonen: „In unseren Hausarztpraxen spüren wir seit Jahren einen wachsenden Versorgungsbedarf und das Fehlen von mittlerweile rund 1.000 Hausärztinnen und Hausärzten im Land. Mit optimierten Arbeitsprozessen und neuen Formen der Teamarbeit bietet HÄPPI eine echte Perspektive, damit die Versorgung für die Praxen leistbar bleibt. Die Voraussetzungen dafür bestehen in der HZV, die seit 16 Jahren für Innovationen steht. Mit der Erprobung von HÄPPI machen die Vertragspartner des HZV-Vertrags mit der AOK Baden-Württemberg nun einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung zukunftsfähige Versorgung.“
Zusammen mit der HZV bieten die Facharztverträge eine einmalige strukturierte Vollversorgung außerhalb des KV-Systems. Dazu zählen etwa die koordiniertere Zusammenarbeit, mehr Beratungszeit, eine adäquate Honorierung ohne Budgetierung und ein erweitertes Leistungsspektrum. So
können beispielsweise Kardiologen seit 2017 die ambulante Implantation von Defibrillatoren vornehmen. 2023 wurde das Portfolio durch die Neuimplantation der 3-Kammer-Systeme und subkutane ICDs (S-ICD) komplettiert. Seit Anfang des Jahres steht den teilnehmenden Haus- und Fachärzten für die Kommunikation mit den Patienten der kostenlose Messenger garrioCOM zur Verfügung.
Dr. Norbert Smetak, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg, äußert sich zur Entwicklung der Selektivverträge: „Die Vollversorgungsverträge der AOK Baden-Württemberg setzen bis heute qualitative Maßstäbe – nicht zuletzt deshalb, weil sie deutlich mehr Freiheitsgrade zur
eigenverantwortlichen regionalen Versorgungsgestaltung ermöglichen. Wir haben eine funktionierende Patientensteuerung, deutlich weniger Bürokratie und eine angemessene Honorierung ohne Budgetierung. All das, was in der Regelversorgung seit Jahren dringend gefordert aber nie umgesetzt wurde.“
Frieder Spieth, Vorstand der Bosch BKK, hebt hervor: „Wir sind froh, dass auch unsere Versicherten von den gemeinsamen Facharztverträgen profitieren. So ist zum Beispiel im PNP-Vertrag ein großer Vorteil die sofortige Onlineeinschreibung ohne große Bürokratie. Der Patient benötigt lediglich eine Überweisung und kann direkt in der Praxis online in das Programm eingeschrieben werden. Es gibt auch kein langwieriges Genehmigungsverfahren oder Prüfungen durch einen externen Gutachter, wie dies normalerweise bei Langzeittherapien vorgeschrieben ist. Für Patienten ist bei Bedarf zudem eine schnelle Terminvergabe wichtig, damit sie nicht mitunter mehrere Monate auf einen Psychotherapie-Platz warten müssen, was sehr belastend sein kann.“
Anlage: Abbildung zur Entwicklung der AOK-Haus- und Facharztverträge 2023
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