13.02.2020

Vertragspartner im Südwesten begrüßen Last-minute-Änderungen
im Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG)

Aus Sicht der Vertragspartner der AOK-Haus-und Facharztverträge in Baden-Württemberg sind mit wichtigen Änderungen im FKG, die der Bundestag in der heutigen abschließenden Lesung gegenüber dem Kabinettsentwurf beschlossen hat, die Weichen an entscheidenden Stellen noch richtig gestellt worden. Laut Einschätzung der Vertragspartner sind diese grundlegend für eine erfolgreiche Fortsetzung der 2008 gestarteten Selektiverträge. Am AOK-Hausarztprogramm nehmen mittlerweile rund 1,7 Millionen Versicherte teil, am gemeinsamen Facharztprogramm mit der Bosch BKK rund 730.000.

Bis zuletzt hatten die Vertragspartner nichts unversucht gelassen, um die Fortsetzung der Selektivverträge zu gewährleisten. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, kommentiert den Gesetzesbeschluss: „Das FKG war ein Damoklesschwert für alle Selektivverträge. Speziell durch das Verbot, in den Facharztverträgen auf konkrete Behandlungsdiagnosen Bezug zu nehmen, um daran Leistung und Vergütung bedarfsgerecht auszurichten. Wir haben immer betont, dass es nur so möglich ist, der zunehmenden Zahl von Patienten mit hoher Morbidität und chronischen Erkrankungen eine über die Regelversorgung hinausgehende Versorgung anzubieten. Wir hoffen, dass dieses Thema durch die ersatzlose Streichung jetzt endgültig vom Tisch ist.“

Der Kabinettsentwurf sah außerdem vor, Diagnosen, die vom Hausarzt vergeben wurden, niedriger zu bewerten. Diese Regelung wurde ebenfalls ersatzlos gestrichen. Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg begrüßt diesen Sinneswandel mit Nachdruck: „Diese Regelung hätte eine Entwertung der hausärztlichen Versorgung dargestellt und gerade die Krankenkassen bestraft, die auf eine bessere Versorgungssteuerung durch die HZV setzen. Durch die Änderung wird nicht zuletzt auch verhindert, dass Versicherte bewusst zum Facharzt geschickt werden und damit die dringend erforderliche Koordinierungsfunktion des Hausarztes ausgehebelt wird.“

2020, im Jahr des zehnjährigen Bestehens der Facharztverträge, wollen die Vertragspartner ihren Erfolgsweg gemeinsam und entschlossen fortsetzen. Dazu sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg: „Durch die beiden Streichungen in letzter Minute besteht jetzt Planungssicherheit für bestehende und neue Verträge. Am 1. April startet im Fachbereich Nephrologie der nächste Facharztvertrag, Pneumologie und HNO sollen bis Jahresende folgen. Ärgerlich bleibt allerdings, dass mit der nun beschlossenen Regionalkomponente im Finanzausgleich der Krankenkassen die wirtschaftlich positiven Effekte aus Baden-Württemberg abgezogen und in Subventionen ungesteuerter Überversorgung und Ineffizienzen anderer Bundesländer umgeleitet werden.“

 

Kontakt (Pressestellen):

AOK Baden-Württemberg – Telefon: 0711 2593-229
MEDI Baden-Württemberg – Telefon: 0711 806079-223
Hausärzteverband Baden-Württemberg – Telefon: 0172 201 0390