21.02.2024

Orthopädievertrag von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK:
Auch nach 10 Jahren einer der erfolgreichsten Facharztverträge

Spielräume für eine zeitintensive und ganzheitliche Versorgung. Das war die Erwartung der Vertragspartner an den bundesweit ersten Facharztvertrag nach § 73c SGB V für Orthopäden, Unfallchirurgen und Chirurgen. Das Vorhaben ist in den zehn Jahren nach Versorgungsbeginn längst Realität geworden. Die Teilnehmerzahl liegt mittlerweile bei über 580 Ärztinnen und Ärzten. Das entspricht knapp einem Viertel der am Facharztprogramm teilnehmenden Ärzte. 2023 behandelten sie durchschnittlich 130 Tsd. Patienten pro Quartal, was fast 40 Prozent ausmacht. 2019 kam ein Rheumatologiemodul als Ergänzung des Orthopädievertrages hinzu.

Verantwortliche Partner auf Ärzteseite sind der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) sowie MEDI Baden-Württemberg. Der Vertrag ist vor allem auf eine verbesserte Versorgung bei orthopädischen Schwerpunktdiagnosen ausgelegt. Dazu zählen unspezifischer und spezifischer Rückenschmerz, Gon- und Coxarthrose, Osteoporose und entzündliche Gelenkerkrankungen. Zu der ganzheitlichen Versorgung gehören unter anderem eine umfassende biopsychosoziale Anamnese mit einer kompetenten Beratung, weniger unnötige apparative Diagnostik und Therapie, die Förderung der Eigeninitiative der Patienten, eine bessere Koordination mit den Ärzten im Hausarztvertrag und ein dieser zeitintensiveren Versorgung angemessenes Honorar.

BVOU-Präsident Dr. Burkhard Lembeck betont: „Der Orthopädievertrag ist ein echter Dauerbrenner und lohnend für alle Beteiligten. Die Morbiditätsorientierung ist die Grundlage. So ist es möglich, den Fokus auf schwer kranke und multimorbide Patienten zu legen. Diese Zeit entsprechend vergütet zu bekommen ist das wichtigste Element des Facharztvertrages. Aus Patientenbefragungen wissen wir auch, dass in punkto Versorgung die Zufriedenheit der Arztberatung den größten Einfluss auf die Gesamtzufriedenheit hat.“

Im Orthopädievertrag gibt es einen überschaubaren Mix aus Pauschal- und Einzelleistungsvergütungen sowie Qualitätszuschlägen. Dr. Norbert Smetak, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg, erklärt dazu: „Insgesamt ergibt sich ein deutlich über der Regelversorgung liegender durchschnittlicher Behandlungsfallwert, der auch die vertraglichen Anforderungen und Zusatzleistungen der Praxen beinhaltet. Und das ermöglicht den Ärzten eine ganz andere Behandlungsintensität und -qualität, von der unsere Patienten nachhaltig profitieren.”

Der Zusatznutzen der Facharztverträge stellte sich bereits frühzeitig heraus. Bei Patienten mit unspezifischem Rückenschmerz ergab die Evaluation für das Jahr 2016 unter anderem eine Reduktion von CT und MRT in den ersten sechs Wochen nach Diagnosestellung, weniger AU-Tage und eine geringere Hospitalisierungsrate. Wichtig ist zudem, dass das koordinierte Zusammenspiel zwischen Haus- und Facharzt besser funktioniert. Durch die vertraglichen Vereinbarungen ist die Kommunikation verbindlicher, intensiver und strukturierter geworden. Die Verbindlichkeit zeigt sich etwa bei den unkoordinierten Facharztkontakten ohne Überweisung. Diese Zahl lag laut jüngster Evaluation der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) um fast zwei Millionen niedriger als in der Regelversorgung.

Bei der AOK Baden-Württemberg, mit 4,6 Millionen Versicherten die größte Krankenkasse in Baden-Württemberg, entfallen über 40 Prozent der Arbeitsunfähigkeitszeiten auf orthopädische Erkrankungen, Verletzungen und muskuloskelettale Beschwerden. Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, unterstreicht: „Wir sind mit der Entwicklung des Orthopädievertrages sehr zufrieden. Die Versorgungsstrategie mit mehr Zeit für die sprechende Medizin funktioniert sehr gut. Dazu zählen auch wesentliche Elemente wie eine leitlinienorientierte Behandlung, festgelegte Therapiepfade im Facharztvertrag und eine leitlinienorientierte Pharmakotherapie. In summa ermöglicht die gut strukturierte Kooperation zwischen Haus- und Fachärzten eine umfassende qualitätsorientierte Versorgungssteuerung und eine nachweislich bessere Betreuung bei geringeren Kosten.“

Frieder Spieth, Vorstand der Bosch BKK, unterstreicht einen weiteren Vorteil: „Gerade bei Patienten mit unspezifischen Rückenschmerzen spielen oftmals auch psychosoziale Belastungen eine Rolle. Dazu können die teilnehmenden Ärzte bei Bedarf wichtige Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, beispielsweise einen Patientenbegleiter der Bosch BKK oder den Sozialen Dienst der AOK. Auch deshalb ist der Orthopädievertrag für viele unserer Versicherten von sehr hoher praktischer Relevanz.“

Kontakt:

AOK Baden-Württemberg, Telefon: 0711 6525-21488, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bosch BKK, Telefon: 0711 252918-755
MEDI Baden-Württemberg, Telefon: 0711 806079-223, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!