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27.08.2025

15 Jahre AOK-Facharztvertrag Kardiologie in Baden-Württemberg:

Bessere Versorgungssteuerung, weniger Todesfälle und Klinikaufenthalte

Evaluationen und Erfahrungen haben eindeutig bestätigt, dass der 2010 bundesweit erste gestartete Kardiologievertrag im Vergleich zur Regelversorgung (RV) in vielen Bereichen vorteilhafter ist. So hat etwa eine vom GBA-Innovationsfonds geförderte Evaluation signifikant höhere Überlebensraten bei chronischer Herzinsuffizienz (HI) und Koronarer Herzkrankheit (KHK) belegt. Die Hochrechnung wies schon nach zwei Jahren 267 vermiedene Todesfälle bei den selektivvertraglichen Versicherten mit HI und 343 bei Versicherten mit KHK aus. Ferner lag die Überweisungsquote im Facharztvertrag bei nahezu 100 Prozent, in der KV-Kontrollgruppe bei lediglich zwei Drittel. Außerdem traten deutlich weniger Klinikaufenthalte und Liegezeiten bei niedrigeren Gesamtkosten auf. Die Wissenschaftler führten die Unterschiede zurück auf die verbindliche Versorgungssteuerung, eine intensivere Patientenbetreuung, die Optimierung der Arzneimitteltherapie und höhere Qualitätsanforderungen für die derzeit beteiligten 246 Ärztinnen und Ärzten und ihre Angestellten. Teilnehmende Kardiologen müssen als Qualitätsnachweis unter anderem pro Quartal 150 Ultraschalluntersuchungen, davon mindestens 100 Echokardiographien, nachweisen. Pro Quartal werden fast 60.000 Patientinnen und Patienten versorgt.

Die Vertragspartner des Kardiologievertrags der AOK Baden-Württemberg sind Bosch BKK, MEDI Baden-Württemberg, die MEDIVERBUND AG, der Bundesverband niedergelassener Kardiologen (BNK), die BNK Service GmbH, sowie der Berufsverband niedergelassener fachärztlich tätiger Internisten (BNFI). Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, betont: „Die Weichen wurden von den Partnern vor 15 Jahren richtig gestellt. Eine bessere Versorgungssteuerung basierend auf passgenauen regionalen Strukturen mit strukturierten Therapiepfaden für relevante Indikationsbereiche führen nachhaltig zu Qualitätsvorteilen bei geringeren Kosten. Der Vertrag wird auch in den nächsten 10 Jahren Vorreiter in der ambulanten Kardiologie Deutschlands sein.“

Ein spezielles Ziel des vertraglich verknüpften Haus- und Facharztprogrammes ist es, den Patient-innen und Patienten potenziell vermeidbare und belastende Krankenhausaufnahmen zu ersparen. Die Evaluation zeigte, dass schon innerhalb von nur zwei Jahren bei HI-Patienten 1.068 und bei KHK-Patienten 1.128 Klinikeinweisungen vermieden wurden. In der HI-Analyse waren 13.404 Versicherte in der Selektivvertrags- und 8.776 in der Kontrollgruppe der Regelversorgung. In der KHK-Auswertung betrug das Verhältnis 19.537 zu 16.696 Versicherten.

Dr. Norbert Smetak, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, äußert sich dazu: „Die Evaluationsergebnisse unseres Kardiologievertrags sprechen für sich und zeigen, wie gesteckte Versorgungsziele gemeinsam erreicht wurden. Hinzu kommt, dass Ärztinnen und Ärzte in der Regelversorgung bei vielen schweren Fällen häufig mit betriebswirtschaftlichen Problemen konfrontiert sind. Im Kardiologievertrag hingegen gibt es ein planbares Honorar. Anders als im Kollektivvertrag wird jeder Behandlungsfall vergütet, was eine dauerhaft intensivere ambulante Versorgung ermöglicht und zu geringeren Krankenhausaufnahmen führt.“

PD Dr. Ralph Bosch, Landesvorsitzender des BNK in Baden-Württemberg, betont: „Zudem gibt es zusätzliche Leistungen, die schnell und evidenzbasiert in die ambulante Versorgung eingebracht werden. Ein Beispiel ist die Einführung der ambulanten Magnetresonanztomografie. Niedergelassene Kardiologinnen und Kardiologen, die die vereinbarten Qualifikationsanforderungen erfüllen, können diese in einer fachübergreifenden Kooperation mit Radiologinnen und Radiologen als ambulante Leistung durchführen und abrechnen. Insgesamt sind wir mit dem Vertrag sehr zufrieden.“

Frieder Spieth, Vorstand der Bosch BKK, fügt hinzu: „Der Kardiologievertrag verschafft den Ärztinnen und Ärzten Zeit für eine intensive Versorgung und eine ausführliche Information und Beratung. Die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten wird nachhaltig gestärkt und die Versorgungsqualität verbessert. Dabei können im Sinne einer interdisziplinären Zusammenarbeit auch Patientenbegleiterinnen und Patientenbegleiter der Bosch BKK und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der AOK zum Einsatz kommen, die den Betroffenen vertrauensvoll mit Rat und Tat zur Seite stehen.“

Hintergrundinformationen zusätzliche Leistungen des Kardiologievertrags:

Kontakt (Pressestellen):

AOK Baden-Württemberg, Telefon: 0711 6525-21488, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
BNK Baden-Württemberg, Telefon: 02431-2050, presse@bnk.de
Bosch BKK, Telefon: 0711 252918-755, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
MEDI Baden-Württemberg, Telefon: 0711 806079-219, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!