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09.12.2019

Elektronische Arztvernetzung: 90 Prozent der PVS-Anbieter sind dabei –
Vertragspartner erwarten für 2020 Verfünffachung der Teilnehmerzahl

Die Vertragspartner der AOK-Haus- und Facharztverträge in Baden-Württemberg zeigen sich zufrieden mit der Entwicklung der Elektronischen Arztvernetzung (EAV). Fünf Monate nach dem offiziellen Startschuss nehmen bereits rund 400 Haus- und Fachärzte an der EAV teil, obwohl bis dato erst 20 Prozent der Vertragssoftwareanbieter die Umsetzung der EAV anbieten. Durch den bevorstehenden Einstieg der beiden Marktführer im Bereich Praxisverwaltungssoftware (PVS) und weiterer Hersteller wird die Softwareverfügbarkeit schon ab dem 2. Quartal 2020 bei rund 90 Prozent liegen. Bis Jahresende soll daher die Anzahl der teilnehmenden Praxen auf mindestens 2.000 ansteigen. Neben den bereits existierenden Anwendungen elektronischer Arztbrief (eArztbrief) und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kommt im Frühjahr 2020 mit der elektronischen Medikationsinformation (HAUSKOMET) die nächste Anwendung zum Einsatz. Darüber hinaus ist in Arbeit, die EAV durch einen eEinweisungsbrief und einen eEntlassbrief auch mit dem Krankenhaussektor zu verknüpfen. Zudem sollen über die EAV Telekonsile zwischen Hausärzten und Dermatologen etabliert werden, die eine schnellere Diagnosestellung und Therapie ermöglichen.

„Die Alternative Regelversorgung ist eine Erfolgsstory mit bundesweiter Vorbildfunktion in der ambulanten Versorgung: Es geht um bessere Qualität und bessere Strukturen“, so der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann. „Mit der EAV haben wir innerhalb kürzester Zeit auf freiwilliger Basis eine einmalige digitale Arztvernetzung aufgesetzt. Möglich war das, weil wir gemeinsam mit den ärztlichen Partnern die regionalen Gestaltungsmöglichkeiten in den Selektivverträgen seit über elf Jahren konsequent nutzen“.

Die eAU wird in den teilnehmenden Praxen sehr schnell Routine und wurde in den ersten fünf Monaten schon über 32.000 mal verschickt. Die Resonanz von Praxen und Patienten auf den schnellen und einfachen Versand ist überaus positiv. Mittlerweile liegen auch die ersten Erfahrungen zum eArztbrief vor. Teilnehmer loben die Vereinheitlichung und Vereinfachung der transportierten Inhalte durch den strukturierten Versand, denn wichtige Inhalte wie Medikations- oder Labordaten werden durch das PVS automatisch befüllt. Als dritte Anwendung ermöglicht HAUSKOMET den komfortablen elektronischen Austausch von Medikationsinformationen zwischen den behandelnden Ärzten.

Die zentrale Ablage sorgt für Transparenz und verbessert den Verordnungsprozess, indem etwa Doppelverordnungen ausgeschlossen werden. Bei Bedarf können die Informationen genutzt werden, um den bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) schnell und einfach zu aktualisieren und dem Patienten auszuhändigen. Als weitere Besonderheit soll das Tool zukünftig um eine Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit im Hinblick auf ausgewählte relevante Arzneimittelrisiken erweitert werden. „Für uns Ärzte und unsere Patienten ist die EAV ein riesiger Fortschritt in punkto einfacherer und sicherer Versorgung. Und wir erhalten dafür eine angemessene Vergütung, die auf realistischen Annahmen zur Nutzung im Praxisalltag basiert“, so Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg.

Gerade an der Schnittstelle von Krankenhaus und ambulantem Sektor gibt es Versorgungsbrüche durch Informationsdefizite und Medienverluste. Aufbauend auf den etablierten Haus- und Facharztverträgen wollen die Vertragspartner auch in diesem Bereich durch eine strukturierte Verzahnung Abhilfe schaffen und neue Maßstäbe setzen. Als wesentliche Elemente sind ein elektronischer Einweisungs- und ein Entlassbrief vorgesehen. In der Digitalisierung von Unterstützungsprozessen liegen gerade in den Selektivverträgen aufgrund der regionalen Gestaltungsfreiheiten große Chancen und Potentiale zur Verbesserung der Versorgung. Ab Herbst 2020 wird über die EAV die telemedizinische Anwendung TeleDerm flächendeckend ausgerollt. Dabei handelt es sich um die Fortführung eines ursprünglich vom Innovationsfonds im Rahmen des AOK-Hausarztvertrags in Baden-Württemberg geförderten Projektes zur Durchführung dermatologischer Telekonsile. Bei unklaren Hautveränderungen fordert der Hausarzt über eine sichere Datenleitung die fachärztliche Expertise von einem Dermatologen an. Binnen maximal zwei Tagen erhält er die Diagnose vom Facharzt. Solche innovativen Angebote stärkten die Hausarzt-Patient-Beziehung und tragen zukünftig wesentlich dazu bei, dass bei räumlicher Ausdünnung von Versorgungsstrukturen die Patienten weiterhin adäquat betreut werden könnten, so die Vertragspartner.

Höchste Priorität hat die sichere und datenschutzkonforme Ausgestaltung der Digitalisierung. Die Vertragspartner setzen auf die vielfach bewährte Übertragungstechnik mittels HZV-Online-Key. Die Daten werden über einen zentralen Server in den Hochsicherheits-Rechenzentren der Managementgesellschaften von HÄVG und MEDIVERBUND versendet. Mit Blick auf das gerade verabschiedete Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) kommentiert Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland: „Wir wollen

und müssen den digitalen Wandel selbst gestalten und zwar ohne faule Kompromisse bei Datenschutz und Sicherheit. Dabei wird der Austausch behandlungsrelevanter Informationen optional von den Ärzten selbst und nicht durch den Patienten koordiniert. Minister Spahn verfolgt mit seiner Gesetzgebung leider das Gegenteil. Eine zentrale Speicherung von Patientendaten und eine Zwangsdigitalisierung der Praxen sind der falsche Weg.“


Kontakt (Pressestellen):

AOK Baden-Württemberg – Telefon: 0711 2593-229
MEDI Baden-Württemberg – Telefon: 0711 806079-223
Hausärzteverband Baden-Württemberg – Telefon: 0172 201 0390