14.08.2019

PNP-Vertrag in Baden-Württemberg: Vergütungserhöhungen
und neue Leistungen im Modul Psychotherapie

Im Psychotherapiemodul des Facharztvertrags Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie (PNP) der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK gibt es mit Wirkung zum 01.07.2019 bzw. 01.01.2020 eine zweistufige Vergütungserhöhung. Zusätzlich wird das Leistungsspektrum um die Möglichkeit Videosprechstunden durchzuführen ausgeweitet.

Und erstmalig wird eine Regelung zum Entlassmanagement an der Schnittstelle vom stationären zum ambulanten Sektor geschaffen: Um einen nahtlosen Übergang der psychotherapeutischen Versorgung zu ermöglichen, können jetzt auch schon während des Klinikaufenthaltes ambulante Therapiesitzungen abgerechnet werden. Am Psychotherapiemodul nehmen aktuell rund 700 Ärzte und Psychotherapeuten teil. Das entspricht einem Zuwachs von rund 18 Prozent in den letzten 18 Monaten.

Besonders hervorzuheben ist die Vergütungsanhebung in der Einzeltherapie. In den zwei Schritten gibt es ab 01. Januar 2020 Honorarerhöhungen im zweistelligen Prozentbereich. Wer seinen Patienten eine Videosprechstunde anbietet und eine entsprechend zertifizierte Technik vorhält, bekommt ab sofort auch hierfür eine vertragliche Vergütung (Strukturpauschale).

Bislang sind weder in der Regelversorgung noch im Selektivvertrag während eines stationären Aufent-halts ambulante ärztliche oder psychotherapeutische Leistungen abrechenbar. Für ins Facharztpro-gramm eingeschriebene Versicherte der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK gibt es ab sofort eine Ausnahme: Hier können nach Absprache mit dem behandelnden Krankenhaus bereits während des stationären Settings im Einzelfall ambulante Therapiesitzungen über den PNP-Vertrag durchgeführt und abgerechnet werden, um einen nahtlosen Übergang aus der stationären in die ambulante psychothera-peutische Versorgung möglich zu machen.

Diplom-Psychologe Rolf Wachendorf, Vorsitzender der Freien Liste der Psychotherapeuten in Baden-Württemberg und Mitglied des geschäftsführenden Vorstands von MEDI Baden-Württemberg kommentiert: „Mit der neuen Honorarstruktur und den neuen Leistungen bleibt der PNP-Vertrag sehr attraktiv und ich gehe davon aus, dass die Teilnehmerzahl auch weiterhin kontinuierlich steigen wird.” Dr. Alessandro Cavicchioli, Landesvorsitzender der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung in Baden-Württemberg betont: „Wir haben dafür gesorgt, dass unser Facharztprogramm durch die erleichterte Verzahnung ambulant-stationär, den Einsatz moderner Techniken und eine Förderung der Gruppenpsychotherapie weiterhin Vorreiter für eine hochwertige Behandlung bleibt.”

 

Kontakt (Pressestellen)

AOK Baden-Württemberg – Telefon: 0711 2593-229
MEDI Baden-Württemberg – Telefon: 0711 806079-223
Bosch BKK – Telefon: 0711 811-30790