21.2.2019

PNP-Vertrag in Baden-Württemberg: BoTox-Therapie wird erstattet

Im Neurologiemodul des Facharztvertrags Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie (PNP) der AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK werden seit dem 1. Januar 2019 die Kosten für die Durchführung der qualifizierten  Botulinumtoxintherapie (BoTox) bei den Krankheitsbildern „fokale Spastik“ und „fokale Dystonie“ übernommen.
Berechtigt sind nur teilnehmende Fachärzte für Neurologie oder Nervenärzte mit entsprechendem Qualifikationsnachweis.

Für einige Erkrankungen mit erhöhter Muskelspannung wie Dystonien oder das spastische Syndrom stellt BoTox in den DGN-Leitlinien die Therapie der Wahl dar. Je nach Indikation sind jedoch Injektionen an multiplen Punkten (bis zu 20) nötig, um den gewünschten Erfolg zu erzielen. Zudem erfordern die Injektionen oft Ultraschall- oder EMG-Steuerungen. BoTox wird bisher teilweise auf Selbstzahlerbasis angewandt, oder die Patienten werden an Ambulanzen überwiesen und nehmen dafür zum Teil lange Anfahrts- und Wartezeiten in Kauf. Aufgrund der wissenschaftlichen Evidenz und entsprechender Empfehlung der nationalen wie internationalen Fachgesellschaften wird der zum Teil hohe Zeitaufwand im Rahmen des Facharztvertrags jetzt adäquat ambulant honoriert. Im PNP-Vertrag wurden eine pauschale Zusatzvergütung von 80 Euro/Quartal für die Erstbehandlung sowie 50 Euro/Quartal für die Folgebehandlung vereinbart. „Wir sind froh, dass wir jetzt eine passende wohnortnahe Lösung gefunden haben, von der vor allem schwerkranke Patienten mit hohem Leidensdruck profitieren,“ so Prof. Dr. Wolfgang Freund, Landessprecher im Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN) und MEDI-Sprecher, der die Vertragsneuerung mitverhandelt hat.

Durch die gezielte Injektion lasse sich eine hohe lokale Wirkung bei nahezu fehlender systemischer Nebenwirkung erzielen, so Freund und führt beispielhaft weiter aus: „Systemisch wirkende Medikamente machen deutlich müde und schwächen alle Muskeln. Ein MS-Patient mit spastischer Beinparese braucht einerseits die Spastik in den Oberschenkelstreckern, um trotz Schwäche auf dem Bein stehen zu können, andererseits möchte er keine Adduktorenspastik, weil diese die Knie zusammendrückt und das Laufen verhindert.“ Auch die Pflege kann einfacher werden, Hilfsmittel wie Schienen können überflüssig werden und Patienten können sich unter Umständen besser selbst versorgen.

Kontakt (Pressestellen)

AOK Baden-Württemberg – Telefon: 0711 2593-229
MEDI Baden-Württemberg – Telefon: 0711 806079-223
Bosch BKK – Telefon: 0711 811-30790