Neue Versorgung

Stuttgart, 15.09.2016 

PNP-Vertrag verbessert Therapiemöglichkeiten für schwer traumatisierte Patienten 

 

Patienten mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) brauchen möglichst sofort Hilfe. Handelt es sich um besonders schwer traumatisierte Patienten, bei denen zudem auch eine ausgeprägte Komorbidität wie eine Borderline-Persönlichkeitsstörung oder dissoziative Störung vorliegt, ist nicht nur eine rasche Intervention notwendig, sondern vor allem auch eine sehr intensive und zeitaufwendige psychotherapeutische Behandlung. In der Regelversorgung ist das nicht gewährleistet. Der PNP-Vertrag in Baden-Württemberg schafft hier zum 1. Oktober durch eine Vertragsanpassung wirksame Abhilfe.

Bereits jetzt können Patienten, die psychotherapeutisch versorgt werden müssen, im FacharztProgramm der AOK Baden-Württemberg, der Bosch BKK und von MEDI Baden-Württemberg schneller, besser und länger als in der Regelversorgung betreut werden. Speziell für Patienten mit einer PTBS ist künftig darüber hinaus im FacharztProgramm eine noch intensivere psychotherapeutische Behandlung möglich - ohne großen bürokratischen Aufwand.

Nach Angaben der AOK Baden-Württemberg hat sich die Zahl der Patienten, die wegen einer PTBS in ambulanter oder stationärer Behandlung waren, landesweit von 8.941 im Jahr 2011 kontinuierlich auf 14.740 in 2015 erhöht. Betroffen sind alle Altersklassen, Frauen mehr als doppelt so häufig wie Männer. Ein Trauma ist laut WHO ein belastendes Ereignis oder eine Situation außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigen Ausmaßes, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde, wie beispielsweise gewalttätige Überfälle, Vergewaltigung, schwere Unfälle oder Naturkatastrophen. Etwa 10 bis 20 von 100 Betroffenen entwickeln in der Folge eine PTBS, die sich unter anderem durch ständiges Wiedererleben des traumatischen Ereignisses (zum Beispiel Flash Backs, Albträume), Vermeidung von Reizen, die mit dem Trauma zu tun haben, sowie Symptomen einer emotionalen Destabilisierung, wie beispielsweise Schlafproblemen, Reizbarkeit oder Konzentrationsstörungen äußert. Ziel der Therapie ist ein bewusster Umgang mit der traumatischen Erinnerung und das Wiedererlangen der Kontrolle über das Gefühlsleben. Häufig sind verhaltenstherapeutische und hypnotherapeutische Kurztherapien gut wirksam. Die eigentliche Traumatherapie durch erfahrene Therapeuten ist bei wenigen ausgewählten schwer traumatisierten Patienten mit ausgeprägter Komorbidität einer Persönlichkeitsstörung oder dissoziativen Störung sinnvoll und notwendig.

„Diese Patienten bekommen genau die psychotherapeutische Behandlung, die für ihre Diagnose und für die Schwere der Erkrankung richtig und angemessen ist“, erläutert Dr. Alessandro Cavicchioli, Landesvorsitzender der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV), der als Experte den fachlichen Teil der Neuerung im PNP-Vertrag vertreten hat. Anders als in der Regelversorgung orientiert sich die psychotherapeutische Behandlung im PNP-Vertrag (Psychiatrie/Neurologie/Psychotherapie) an einer „evidenzbasierten Diagnosesteuerung“, erläutert Dipl.-Psychologe Rolf Wachendorf, Sprecher der Freien Liste der Psychotherapeuten und psychotherapeutischer Vertragsverhandler für MEDI.

„Bei schwer traumatisierten Patienten, zum Beispiel mit einer langjährigen Missbrauchserfahrung, gehen wir über die im PNP-Vertrag ohnehin schon guten Behandlungsmöglichkeiten noch hinaus“, betont Wachendorf. Ab 1. Oktober können deshalb für Patienten mit einer PTBS, bei denen zusätzlich eine psychiatrische Komorbidität besteht, insgesamt 210 Therapiestunden ohne Genehmigung der Kassen hochfrequent abgerechnet werden. Zum Vergleich, so Cavicchioli: „In der Regelversorgung sind die wissenschaftlich nachgewiesenen effektiven Therapien zeitlich begrenzt. Für die Verhaltenstherapie ist nach 80 Stunden und bei der tiefenpsychologisch fundierten Therapie nach 100 Stunden Schluss, obwohl der Erfolg noch nicht gesichert ist.“ „Hochfrequent“ bedeutet, dass der Patient mit einer PTBS-Diagnose - falls erforderlich - auch mehrmals pro Woche therapiert wird, zum Beispiel um einer Re-Traumatisierung entgegenzuwirken.

In besonders schweren Fällen kann die hochfrequente Behandlung darüber hinaus um jeweils weitere 30 Therapiestunden unbürokratisch verlängert werden. In der Regelversorgung muss in solchen Fällen für die Krankenkasse ein mehrseitiges Gutachten erstellt werden, um eine Genehmigung für eine Verlängerung der Behandlung zu bekommen, im PNP-Vertrag reicht es aus, einen kurzen Antrag auszufüllen.

Für alle Versicherten der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK, die im FacharztProgramm eingeschrieben sind, gilt: Es gibt keine langen Wartezeiten auf einen Behandlungstermin beim Psychotherapeuten und kein aufwändiges Antrags- und Gutachterverfahren zur Klärung der Kostenübernahme. Die bedarfsgerechte Versorgung auch bei psychischen Erkrankungen wird durch die enge Zusammenarbeit von Hausarzt und Facharzt, die durch die Verknüpfung von Hausarztzentrierter Versorgung und FacharztProgramm gewährleistet ist, sichergestellt. Am PNP-Vertrag nehmen landesweit mehr als 600 Ärzte und Psychotherapeuten teil.

 

Kontakt (Pressestellen):

AOK Baden-Württemberg – Telefon: 0711 2593-229
Bosch BKK – Telefon: 0711 811-30790
MEDI Baden-Württemberg – Telefon: 0711 806079-223


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