Neue Versorgung

Stuttgart, 18.03.2015

73c-Vertrag im Südwesten - Aktion Darm-Check zeigt Wirkung:

Koloskopierate deutlich höher als in der Kollektivversorgung

 

Aktuelle Auswertungen aus dem Facharztvertrag Gastroenterolo-gie in Baden-Württemberg zeigen, dass gezielte Informationskampagnen im Rahmen der Früherkennung Versicherte mobilisieren können. Die seit 2011 jährlich stattfindende Kampagne „Darm-Check“ unterstützt am Haus- und Facharztvertrag teilnehmende Ärzte durch ein Einladungsschreiben an Versicherte und weitere Informationsmaterialien bei der Ansprache und Aufklärung der Patientinnen und Patienten. Die Inanspruchnahme der Vorsorgekoloskopie in der Altersgruppe der 55-59-Jährigen, die durch die Krankenkasse angeschrieben wurden, lag im Durchschnitt der Jahre 2011-2013 über 50 Prozent höher als in der Kollektivversorgung (4,0 vs. 2,6 %). Das Darm-Check-Angebot richtet sich seit April 2014 auch an Patienten in der Altersklasse ab 50 Jahren, in der Kollektivversorgung ist dies erst ab 55 Jahren vorgesehen. Begleitet wird diese Maßnahme durch eine wis-senschaftliche Analyse des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg. Sie soll die Sinnhaftigkeit einer generellen Absenkung der Altersschwelle für die Vorsorgekolo-skopie auf 50 Jahre wissenschaftlich untersuchen. Erste Ergebnisse werden bis Ende 2015 erwartet. 

Spätestens ab 2017 ist ein Einladungsverfahren für die Früherkennung durch die Vorsorgekolo-skopie gesetzlich vorgeschrieben. Im Facharztvertrag Gastroenterologie nach § 73c SGB V wird das bereits seit 2011 auf freiwilliger Basis umgesetzt, um möglichst viele der am Hausarzt- und Facharztvertag teilnehmenden Versicherten für die Vorsorgeuntersuchung zu motivieren. Unter dem prägnanten Namen „Darm-Check“ wurden seitdem mehr als 150.000 Briefe verschickt. Das Patientenanschreiben wird ergänzt durch einen Informationsmix aus Praxispostern, Flyern und vertiefenden Internetinformationen. Initiatoren sind AOK Baden-Württemberg, Bosch BKK, MEDI Baden-Württemberg, der Hausärzteverband Baden-Württemberg sowie der Berufsver-band der niedergelassenen Gastroenterologen (bng) und der Bundesverband niedergelassener fachärztlich tätiger Internisten (BNFI).

2014 wurden erstmalig in Deutschland auch Patienten in der Altersklasse ab 50 in die Kam-pagne zur Früherkennung von Darmkrebs einbezogen. Krankheitsdaten legen ein früheres Ein-stiegsalter seit Längerem nahe.

Vor dem im April startenden Darm-Check 2015 in Baden-Württemberg würdigt Prof. Dr. Leopold Ludwig, niedergelassener Gastroenterologe und Vorsitzender des bng in Baden-Württemberg, die Kampagne: „Die Zahlen belegen eindrucksvoll den Effekt eines strukturierten Einladungs- und Informationsverfahrens. Wir sind sehr froh, dass wir im Rahmen des Gastro-Vertrages die notwendige Flexibilität und Bereitschaft der Vertragspartner haben, auch die Altersgruppe der 50-54-Jährigen erstmalig einzubeziehen. Da es auf absehbare Zeit keine randomisierten kon-trollierten Studien hierzu geben wird, freuen wir uns sehr, dass wir mit Prof. Dr. Hermann Bren-ner einen der führenden Experten auf dem Gebiet der epidemiologischen Analyse bevölke-rungsweiter Koloskopiescreening-Programme für die Auswertung der Daten gewinnen konn-ten.“

Dr. Werner Baumgärtner, Chef von MEDI Baden-Württemberg, ergänzt: „Die Aktion Darm-Check ist ein sehr gutes Beispiel für die regionalen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der 73c-Verträge, die im Kollektivvertrag nicht möglich sind. Mit unserer Vernetzung von Haus- und Facharztverträgen beweisen wir seit fast fünf Jahren, dass dadurch eine bessere Versorgung bei gleichzeitig höherer Arzthonorierung möglich ist. Eine mögliche Streichung des Paragrafen im GKV-VSG wäre deshalb ein schlechtes Signal, das diesen Fortschritt gefährdet“. Dr. Chris-topher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, und Dr. Gertrud Prinzing, Vor-ständin der Bosch BKK, unterstreichen diesen Punkt. Der AOK-Chef fügt hinzu: „Ein verkruste-ter Monopolist wie die KBV kann sich schwerlich von innen heraus erneuern. Echter Qualitäts-wettbewerb braucht Konkurrenz von außen. Im Koalitionsvertrag vom November 2013 heißt es deshalb zu Recht, dass Krankenkassen Freiräume erhalten müssen, um im Wettbewerb gute Verträge zu gestalten und regionalen Besonderheiten gerecht werden zu können. Die Freiheits-grade für Selektivverträge müssen voll erhalten bleiben.“

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