Neue Versorgung

Stuttgart, 06.10.2016 

Am 1. Oktober startete die Versorgung im neuen Facharztvertrag
Urologie in Baden-Württemberg - über 200 Ärzte nehmen teil

 

Der neue Facharztvertrag kommt bei den niedergelassenen Urologen im Südwesten gut an. Bereits zwei Monate nach Vertragsunterschrift haben insgesamt 203 Ärztinnen und Ärzte ihre Teilnahme erklärt. Die Voraussetzung für den Versorgungsstart ist damit erfüllt. Seit 1. Oktober profitieren davon rund 530.000 Versicherte, die an dem gemeinsamen Facharztprogramm von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK teilnehmen.

Gerade bei urologischen Erkrankungen, die häufig sehr sensible Bereiche betreffen, wünschen sich Ärzte und Patienten mehr Zeit. Dazu Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg: „Der neue Facharztvertrag für die ambulante urologische Versorgung räumt Gespräch, Beratung und partnerschaftlicher Entscheidungsfindung einen zentralen Stellenwert ein, auch wenn die apparative Medizin in Diagnostik und Therapie natürlich weiterhin ihren festen Platz hat“. Dazu wurde eine Systematik erarbeitet, die den krankheitsspezifisch unterschiedlichen Zeitaufwand in adäquaten Vergütungsgruppen abbildet.

Exemplarisch für einen hohen Beratungsbedarf und die Notwendigkeit gemeinsamer Entscheidungsfindung ist die Therapie von Prostatakrebs - mit jährlich rund 70.000 Neuerkrankungen (Quelle: RKI) die häufigste Krebserkrankung des Mannes. Bei den als ‚low risk‘ eingestuften

Tumoren besteht eine sehr gute Prognose für den Patienten, so dass hier eine Operation oft

nicht notwendig ist. Da eine Prostataoperation außerdem mit einem Risiko möglicher Nebenwirkungen wie Impotenz oder Inkontinenz verbunden ist, empfehlen die medizinischen Leitlinien als eine Option die aktive Überwachung mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen. „Die aktive Überwachung mit ihrer engmaschigen Betreuung und Beratung des Patienten stellt einen erheblichen Zeitaufwand für den Arzt dar, der im Urologie-Vertrag anders als im EBM jetzt adäquat abgebildet ist“, betont Dr. Robert Rudolph, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der niedergelassenen Urologen (AGNU).

Ist eine Operation notwendig, wird den Patienten mit Prostatakrebs empfohlen, sich in einem zertifizierten Zentrum behandeln zu lassen, das pro Jahr mindestens 50 Operationen durchführt. Diese der Patientensicherheit und Qualitätsverbesserung dienende Regelung entspricht der Leitempfehlung der Deutschen Gesellschaft für Urologie, die damit einem negativen Versorgungstrend begegnen will: Laut einer aktuell veröffentlichen Studie der Universität Dresden hat sich nämlich der Anteil der Männer, die in nicht zertifizierten Kliniken operiert werden, von 2006 bis 2013 fast verdoppelt  (Quelle: Prostate Cancer and Prostatic Diseases).

Die klare Qualitätsorientierung kommt im Vertrag auch durch verbindlich geregelte Fortbildungsstrukturen zum Ausdruck. Für teilnehmende Urologen sind pro Jahr mindestens zwei Fortbildungen zu facharzttypischen Behandlungsproblemen verpflichtend. Zusätzlich ist pro Jahr die Teilnahme
an zwei strukturierten Qualitätszirkeln zur Pharmakotherapie obligatorisch. Die Versorgung erfolgt grundsätzlich entlang evidenzbasierter, praxiserprobter Behandlungsempfehlungen, die von den Vertragspartnern konsentiert und nach Bedarf angepasst werden. „Wir verbessern damit insgesamt nachhaltig die Versorgung unserer Patienten, indem wir ihnen unter anderem unnötige Operationen und Klinikeinweisungen ersparen“, so Dr. Michael Rug, Vorsitzender des Berufsverbandes der Deutschen Urologen (BDU), Landesverband Baden.

Dr. Thomas Heyer, Vorstandsmitglied des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, betont weitere Vorteile der koordinierteren Versorgung durch die enge vertragliche Verknüpfung von Hausarzt- und Facharztverträgen: „Der Patient erhält innerhalb von zwei Wochen einen Facharzttermin, im Akutfall noch schneller. Und die Versorgung funktioniert insgesamt deutlich strukturierter.“ Dafür sorgen unter anderem ein vertraglich klar geregelter Informationsfluss (zum Beispiel für Begleitschreiben und Befundbericht) und eine im Sinne der Patienten optimierte Medikamentenversorgung durch eine abgestimmte Arzneimittelliste.

Der Vertrag bietet den Ärzten hohe Planungssicherheit und eine leistungsgerechte Vergütung, weil die Honorierung in festen Eurobeträgen ohne Abstaffelung oder Mengenbegrenzungen erfolgt. Auch aufwändiger gewordene, kostenintensive Leistungen werden im Vertrag angemessen honoriert, betonen die teilnehmenden Urologen. Dazu zählt zum Beispiel die flexible Zystoskopie beim Mann, die eine schonende Harnblasenspiegelung zum Ausschluss von Harnblasentumoren erlaubt. Ferner ermöglicht der Vertrag auch, medizinisch sinnvolle innovative Leistungen rascher in die Versorgung zu übernehmen. So ist etwa die Injektion von Botulinumtoxin in den Harnblasenmuskel zur Behandlung von Blasenentleerungsstörungen als ambulante Leistung abrechenbar. „Das Honorar liegt damit wie in den bereits laufenden vier Facharztverträgen höher als in der Regelversorgung und jede erbrachte ärztliche Leistung wird bezahlt”, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland. „Der Vertrag leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Sicherung der Praxen und zur Sicherung der wohnortnahen ambulanten Versorgung.“

Bereits 203 Urologen inklusive angestellter Ärztinnen und Ärzte haben ihre Teilnahme erklärt, eine flächendeckende Versorgung ist damit sichergestellt. Versorgungsstart war der 1. Oktober. Profitieren können alle Versicherten von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK, die am Hausarztprogramm teilnehmen und sich bei einem Urologen einschreiben bzw. bereits an dem angeschlossenen Facharztprogramm teilnehmen. Dies sind derzeit rund 530.000 von knapp 1,5 Millionen HZV-Versicherten.

 

Kontakt (Pressestellen):

AOK Baden-Württemberg – Telefon: 0711 2593-229
Bosch BKK – Telefon: 0711 811-30790
MEDI Baden-Württemberg – Telefon: 0711 806079-223


Weitere Informationen zu den Vertragsdetails unter: www.medi-verbund.de