Neue Versorgung

Stuttgart, 11.06.2015

Versorgungsstärkungsgesetz: Wichtige Hürden beseitigt

Ausbau der Selektivverträge wird im Südwesten konsequent fortgesetzt 

 

Mit dem heute im Bundestag verabschiedeten Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) gibt der Gesetzgeber trotz der Streichung des § 73c SGB V auch ein Zeichen dafür ab, dass er in der ambulanten Arztversorgung weiterhin zu den Direktverträgen zwischen Krankenkassen und der Arztseite (sogenannte Selektivverträge) steht. Baden-Württemberg ist in diesem Feld mit den Hausarzt- und Facharztverträgen von AOK, Bosch BKK und Arztverbänden (MEDI und Hausärzteverband) bundesweit seit Jahren führend. Das Gesetz werten die Südwest-Partner jetzt als sichere, belastbare Basis für die weitere Ausweitung solcher Verträge. „Wir hatten zwar an den Gesetzgeber weitere, berechtigte Wünsche, können aber jetzt feststellen, dass im Gesetz die zwingend notwendigen Änderungen im Vergleich zu den Entwurfsfassungen enthalten sind.

Die AOK Baden-Württemberg geht mit den Arztpartnern im Land den erfolgreichen Weg konsequent weiter und werden die Direktverträge auf weitere Bereiche ausdehnen“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, am Donnerstag (11.06.2015) in Stuttgart. Positiv sehen die Partner im Südwesten auch die weiterhin verantwortliche Rolle der Krankenkassen bei solchen

Selektivverträgen. Laut Hermann verbleibt der sogenannte Sicherstellungsauftrags bei den

Kassen. Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, bekräftigt: „Die

in Baden-Württemberg erfolgreich praktizierte ambulante Selektivversorgung beweist, dass eine Alternative

zur KV-Versorgung dauerhaft möglich und von allen Beteiligten erwünscht ist.“ Eine weitere

Regelung des Gesetzes betrifft die notwendige Bereinigung der Gesamtvergütung für Selektivverträge.

Diese war in der Vergangenheit ein fortwährendes Ärgernis, weil das komplexe Verfahren

unpraktikabel oder anfällig für Missbrauch war. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers soll

jetzt ausgeschlossen sein, dass Ärzte, die an einem Selektivvertrag teilnehmen, bei der Honorarbereinigung

benachteiligt werden. Das sei ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, so die

Vertragspartner. Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI

GENO Deutschland, fordert jetzt konsequentes Handeln: „Bei der Umsetzung des Gesetzes durch

den Bewertungsausschuss und die Kassenärztlichen Vereinigungen muss sichergestellt werden,

dass kein Arzt oder Psychotherapeut, der an einem Selektivvertrag teilnimmt, durch die Bereinigung

finanziell benachteiligt wird.“ Aktuell nehmen rund 1,4 Millionen Versicherte der AOK Baden-Württemberg

und der Bosch-BKK am Hausarztvertrag und mehr als 400.000 Versicherte beider Kassen

am Facharztprogramm teil. Im zweiten Halbjahr soll mit dem Urologie-Vertrag bereits der fünfte

Facharztvertrag starten.