Neue Versorgung

Stuttgart, 23.03.2015

GKV-VSG:

Facharztverträge müssen in einer eigenen Regelung verankert bleiben
Umfrage bestätigt hohe Zufriedenheit der teilnehmenden Ärzte

 

Am 25. März steht im Gesundheitsausschuss die Anhörung zum ge-planten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) an. Die Vertragspartner aus Baden-Württemberg sehen insbesondere im geplanten Wegfall des §73c SGB V („Besondere Ambu-lante Versorgung“) und dessen Integration in den neuen §140a eine deutliche Schwächung des vom Gesetzgeber intendierten Vertragswettbewerbs. Sie fordern deshalb den Erhalt des Paragrafen 73c SGB V. In Baden-Württemberg erfolgt auf dieser gesetzlichen Grundlage seit fünf Jahren der erfolgreiche Aufbau umfassender Facharztverträge mit mittlerweile 1400 teil-nehmenden Ärzten und Psychotherapeuten sowie mehr als 400.000 Versicherten. Die Erfah-rungen dieser alternativen Regelversorgung zeigen im Vergleich zum Kollektivvertrag eine bessere Betreuung bei deutlich höherer Arbeitszufriedenheit der teilnehmenden Ärzte. Eine aktuelle Umfrage bestätigt das positive Urteil der Ärzte.

Die Vertragspartner AOK, Bosch BKK und MEDI sehen gestützt auf fundierte eigene Erfahrungs-werte in Baden-Württemberg in der Streichung des § 73c ein falsches Signal, was zusammen mit den geplanten Sondereingriffsrechten der Aufsichtsbehörden das angestrebte Ziel „Stärkung der Selektivverträge“ konterkariere, wie Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Ba-den-Württemberg, erläutert: „Sinnhafter Versorgungswettbewerb durch Selektivverträge als echte Alternative zur Monopolstellung der Kollektivversorgung braucht als Basis die inhaltlich und juris-tisch eng verzahnten Paragrafen 73b und 73c SGB V. Sie ermöglicht eine umfassende, für alle Ver-sicherten freiwillig wählbare alternative Versorgungskette Hausarztvertrag-Facharztverträge.“ Das Beispiel Baden-Württemberg zeige seit fünf Jahren, dass dies zu einer besseren Versorgung bei gleichzeitig höherer Arzt- und Versichertenakzeptanz führen kann. Die geplante Überführung der Regelungen zu den Facharztverträgen (im § 73c) in die Vorschriften zur integrierten Versorgung (§§ 140a ff.) setze diesen Fortschritt wieder aufs Spiel. Das beträfe unter anderem die bisher weitge-hend freie Vertragsgestaltung der Selektivvertragspartner bei der Entwicklung alternativer Regelver-sorgungsangebote. Weiterhin sehe das GKV-VSG verschärfte Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbe-hörden bei Selektivverträgen vor, die sich wettbewerbsfeindlich und diskriminierend auswirken wer-den, so Hermann weiter.

Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutsch-land fordert weitere Änderungen im Gesetzentwurf: „So erweist sich das bisher vorgeschriebene

Verfahren zur Bereinigung sowohl zwischen Kassen und KVen als auch auf der Ebene der Bereini-gung der RLV als ungeeignet und wettbewerbsfeindlich.“ Das GKV-VSG müsse daher auch eine transparente Lösung beinhalten, welche die Diskriminierung von an Selektivverträgen teilnehmen-den Ärzten durch das vorgeschriebene Bereinigungsverfahren rechtssicher ausschließe.

Die beteiligten Facharztverbände haben zum fünfjährigen Bestehen der Facharztverträge Gastro-enterologie und Kardiologie in Baden-Württemberg aktuell eine Teilnehmerumfrage durchgeführt. Im Kern wird eine weitaus höhere Arbeitszufriedenheit im Selektivvertrag im direkten Vergleich zum Kollektivvertrag konstatiert. Die Gastroenterologen beurteilen den Selektivvertrag mit der Schulnote 1,9 (für den Kollektivvertag 4,1), die Kardiologen mit 2,6 (4,3). Die in der deutlich schlechteren Schulnote zum Ausdruck gebrachte Unzufriedenheit mit den Rahmenbedingungen im KV-System sowie der fehlende Glaube an dessen Reformfähigkeit waren wichtige Motive für eine Teilnahme am Selektivvertrag. Die spezifischen Erwartungen an die Selektivverträge - unter anderem die Kriterien „Keine Budgetierung ärztlicher Leistungen“ und das Prinzip “bessere Bezahlung für bessere Quali-tät“ - sieht die große Mehrheit der befragten Ärzte als erfüllt an. Dr. Ralph Bosch, Landesvorsitzen-der des Bundesverbandes niedergelassener Kardiologen (BNK) bilanziert: „Wir sehen im Facharzt-vertrag eindeutig die bessere Option, weil er unsere und die Bedürfnisse unserer Patienten viel bes-ser abbildet.“ So bleibe insbesondere durch die morbiditätsadaptierte Vergütung dem Facharzt viel mehr Zeit für die Behandlung schwerer und komplizierter Fälle. Und durch die strukturiertere Zu-sammenarbeit mit den Ärzten im Hausarztprogramm könnten viele unnötige und belastende Klini-keinweisungen vermieden werden. Dr. Gertrud Prinzing, Vorständin der Bosch BKK verweist ab-schließend auf das Zusammenspiel der unterschiedlichen Facharztverträge, durch das sie eindeu-tige Verbesserungen für ihre Versicherten sieht. „Dieses Zusammenspiel ist besonders wichtig, ge-rade im Hinblick auf die Alterung unserer Gesellschaft und der damit einhergehenden Zunahme von chronischen Erkrankungen und Multimorbiditäten.“

Kontakt (Pressestellen):

AOK Baden-Württemberg - Telefon: 0711 2593-2229 Bosch BKK - Telefon: 0711 811-30790 MEDI Baden-Württemberg - Telefon: 0711 806079-223

2